AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Veranstaltung Parkträume
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Veranstaltung Parkträume, welche von derStocksberg Verwaltungs GmbH & Co.KG auf Schloss Stockberg durchgeführt wird. Die AGB regeln dasVerhältnis zwischen dem Käufer von Eintrittskarten und der Veranstalterin. Mit dem Kauf erkennt derErwerber die ausschließliche Geltung dieser AGB an.
2. Kauf von Eintrittskarten
Der Kauf der Eintrittskarten ist online über die Homepage der Veranstaltung www.parktraeume.de,ausgewählten Vorverkaufsstellen, sowie an der Tageskasse während der Veranstaltung möglich.In allen Fällen kommt der Kaufvertrag zwischen der Veranstalterin und den Erwerber:innen erst mit Zahlungdes Kaufpreises (im Sinne einer Annahmeerklärung zum Abschluss des Kaufvertrages) zustande.
3. Widerrufs- und Rückgaberechte
Der Umtausch oder die Rückgabe von erworbenen Eintrittskarten sind ausgeschlossen, gleich welcher Art der Erwerb erfolgt ist. Insbesondere besteht beim Online- Vorverkauf gem. § 312g Abs.2 Nr.9 BGB kein Widerrufsrecht.Im Falle einer Absage der Veranstaltung durch die Veranstalterin sowie eines Ausfalls wird der vollständigeKaufpreis gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarten oder einer Zahlungsbestätigung erstattet.
4. Haftung und Gewährleistung
Die Haftung der Veranstalterin ist im Falle der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aufden vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; die Haftung für weiterführende Schäden istausgeschlossen.
5. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen desBundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und genutzt.Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
6. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Brackenheim. Sollteneine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bedeutet dies nicht die Unwirksamkeit dergesamten Bestimmungen oder des Vertrages. Die unwirksame Bestimmung wird durch die einschlägigegesetzliche Regelung ersetzt.
Parkordnung
Präambeln
Der Park von Schloss Stocksberg ist ein privater Park, der mit viel Sorgfalt und Liebezum Detail über mehrere Jahre wieder hergestellt wurde und ganzjährig gepflegt undweiter gestaltet wird.Bitte tragen Sie zur Erhaltung und zum Schutz dieses Parks durch die Einhaltung derParkordnung bei.
I. Allgemeine Hinweise
Das Betreten des Parks geschieht auf eigene Gefahr. Insbesondere wird auf dieGefahr durch und unkontrollierte Astabbrüche und die Gefahren beiUnwetterereignissen (Gewitter) hingewiesen.Den Anweisungen des Aufsichtspersonals der Stocksberg Verwaltungs GmbH & Co.KG sowie der Veranstaltung „Parkträume“ ist jeder Zeit Folge zu leisten.
II. Verhaltensweisen
Die Besucher des Parks haben sich so zu verhalten, dass andere Personen sowie dieBestandteile des Parks und die Gebäude selbst nicht gefährdet oder geschädigtwerden.
Es ist nicht gestattet die ausgewiesenen Wege zu den einzelnen Ausstellern oderTeilnehmern zu verlassen.Insbesondere ist es verboten:
- Auf Bäume oder Gebäudeteile zu klettern
- Die Teichanlagen zu betreten oder in den Gewässern zu baden oder Boot zu fahren
- Andere als für die Ausstellung geöffnete Gebäude zu betreten
- Drohnen oder sonstige ferngesteuerte Geräte zu benutzen
- Sonstige technische Fortbewegungsmittel zu benutzen (Segway, E-Roller o.ä.) soweitdiese nicht zwingend erforderlich sind.
- Hunde sind jederzeit an der Leine zu führen; Hundekot ist zu entfernen.
- Eltern haften für ihre Kinder.
III. Rechtliche Hinweise
Die Parkordnung beruht auf dem Hausrecht der Stocksberg Verwaltungs GmbH &Co. KG. Verstöße gegen diese Parkordnung können zum Verweis aus dem Park,einem Betretungsverbot und zu Schadensersatz Forderungen führen.